Was ist reformiert?

Die Liturgie reformierter Gottesdienste räumt der Predigt große Bedeutung ein. Ebenso wichtig sind aber die Gebete, der Gemeindegesang und gemeinsam gesprochene Texte. Besonders gepflegt wird der Gesang der Psalmen in der Textfassung von Matthias Jorrisen und den Melodien aus dem Genf des 16. Jahrhunderts.

In den Fragen der Theologie trennen die Konfessionen heute keine tiefen Gräben mehr. Auch wenn die Reformierten ihre eigenen Bekenntnisschriften haben, und diese auch aktuell geltend machen, können evangelische Theologinnen und Theologen heute gemeinsam daran arbeiten, den Glauben in unserer Zeit verständlich zu machen.

Die Gemeinden werden durch Presbyterien (Kirchenräte) geleitet. Sie ordnen ihre Angelegenheiten weitgehend selbstständig. Unter anderem wählen die Gemeindemitglieder ihre Pfarrerinnen und Pfarrer in eigener Verantwortung. Nur was in der Gemeinde nicht entschieden werden kann, wird der Synode in der Region oder der Gesamtsynode vorgelegt (Subsidiaritätsprinzip).

Die Gesamtkirche (Landeskirche) wird ebenfalls durch die mehrheitlich mit Laien besetzte Gesamtsynode geleitet.Die Leitungsstruktur der Ev.-ref. Kirche. Die Evangelisch-reformierte Kirche versteht sich als Gemeindekirche mit presbyterial-synodaler Struktur. Das heißt: Die Leitung liegt nicht bei Einzelpersonen, sondern bei auf Zeit gewählten Gremien. In der Gemeinde ist es der Kirchenrat/das Presbyterium, in den Synodalverbänden die Synode und ihr Moderamen, in der Landeskirche die Gesamtsynode und ihr Moderamen. Die Verfassung der Evangelisch-reformierten Kirche kennt in der Kirche kein „Oben“ und „Unten“ und deshalb auch kein Führerprinzip.

„Keine Gemeinde darf über eine andere, kein Gemeindeglied über ein anderes Vorrang oder Herrschaft beanspruchen. Alle Kirchenleitung erfolgt durch Presbyterien (Kirchenräte) und Synoden.“
Kirchenverfassung §4, Abs. 1

Dieser Grundsatz aus der Kirchenverfassung geht zurück auf Beschlüsse der Emder Synode von 1571.

„[...] in ihrer Ordnung und ihrem Handeln die Würde jedes einzelnen Menschen zu achten und für sie einzutreten.“
Kirchenverfassung §2, Abs. 3

Kirchenleitung spielt sich in der Ev.-ref. Kirche im wesentlichen auf drei Ebenen ab:
Ortsgemeinde
Kirchenrat/Presbyterium


Synodalverband (Kirchenkreis)
Synode
Moderamen der Synode

Landeskirche
Gesamtsynode
Moderamen der Gesamtsynode
Kirchenpräsident/in

Angelegenheiten werden nur dann an eine andere Ebene abgegeben, wenn sie vor Ort (in Gemeinden oder Synodalverbänden) nicht entschieden werden können.

„Die Gemeinden ordnen ihre Angelegenheiten selbstständig. Den Synoden wird vorgelegt, was in der Gemeinde nicht hat entschieden werden können.“

Kirchenverfassung §4, Abs. 4

Gemeinde - Hier findet Kirche stattDie Gemeinde ist nach reformiertem Verständnis der Ort, an dem sich das Leben der Kirche vollzieht. In den synodalen Zusammenschlüssen stellt sich die Einheit der Kirche dar; hier wird die kirchliche Gemeinschaft durch gemeinsame Regelungen und gegenseitige Unterstützung gelebt.

Pfarrstellen werden durch Gemeindewahl besetzt. Es wählt nicht das Presbyterium allein, sondern wahlberechtigt sind alle konfirmierten Gemeindeglieder. Die Landeskirche besitzt kein Besetzungs- und Versetzungsrecht.

„Die Gemeinden wählen ihre Pfarrer oder Pfarrerinnen auf Vorschlag des Kirchenrates/Presbyteriums frei aus allen wählbaren Predigern und Predigerinnen.“
Kirchenverfassung §4, Abs. 3

Die Leitung der Kirchengemeinde liegt in allen Belangen beim Kirchenrat bzw. Presbyterium:

geistlich (Verantwortung für Predigt, Taufe, Abendmahl, alle Amtshandlungen und den Unterricht)

rechtlich (z.B. Einstellung und Entlassung kirchlicher Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen)

wirtschaftlich (z.B. Verwaltung des Vermögens, Haushaltsaufstellung, Rechnungsführung)