... ich woanders wohne, aber (weiterhin) zur Ev.-ref. Kirchengemeinde Gildehaus gehören möchte?
Zieht ein Gemeindeglied, das der Ev.-ref. Kirchengemeinde Gildehaus angehört, aus dem Kirchspiel Gildehaus fort, gehört es automatisch zur Kirchengemeinde des neuen Wohnorts. Es gilt: Wohnort = Kirchengemeindeort. Für Besuche und kirchliche Amtshandlungen (Taufe, Trauungen, Konfirmation, Beerdigungen) sind dann die Pastoren/Pastorinnen am neuen Wohnort zuständig.
Möchte jedoch jemand (weiterhin) der Ev.-ref. Kirchengemeinde Gildehaus angehören, kann er/sie sich umpfarren lassen und so (wieder) Mitglied der Gildehauser Kirchengemeinde werden.
Einen entsprechenden Antrag erhalten Sie im Gemeindebüro, Tel. 05924 255277 oder gemeindebuero(at)reformiert-gildehaus.de