Evangelisch-reformierte Kirchengemeinde Gildehaus

Aktuelles Friedhof

Jährliche Friedhofsunterhaltungsgebühr

Die vorgenannte Gebühr haben wir in der Vergangenheit turnusmäßig im März eines jeden Jahres erhoben. In diesem Jahr wird die Erhebung erst im Mai stattfinden. Auf Basis der Friedhofsgebührenordnung vom 17.11.2011 werden diese Gebühren für 3 Jahre erhoben. Das bedeutet, dass es in den Jahren 2013 und 2014 keine Erhebung geben wird.
Berthold Lemmink


"Friedhofsputz" alter Grabplatten

Ende März haben einige Mitglieder des Friedhofsausschusses die alten Grabplatten und Grabsteine, die sich hinter der Friedhofkapelle befinden, von Moos und Gras befreit. Hierbei ist z. T. beachtliche Steinmetzkunst in Form von Schriftzügen und Ornamenten zum Vorschein gekommen.


Friedhofsordnung Und Friedhofsgebührenordnung

Bekanntmachung der Friedhofsordnung und der Friedhofsgebührenordnung
vom 17. November 2011 der Evangelisch-reformierten Kirchengemeinde Gildehaus
Der Kirchenrat und die Gemeindevertretung der Evangelisch-reformierten Kirchengemeinde Gildehaus haben am 17. November 2011 unter Beachtung kirchlicher und staatlicher Bestim-mungen für den kirchlichen Friedhof der Evangelisch-reformierten Kirchengemeinde Gilde-haus eine neue Friedhofsordnung und eine neue Friedhofsgebührenordnung beschlossen
.
Die Friedhofsordnung und die Friedhofsgebührenordnung sind von der Evangelisch-reformierten Kirche — Landeskirchenamt - am 23. Dezember 2011 kirchenaufsichtlich ge-nehmigt worden.

Der volle Wortlaut der Friedhofsordnung und der Friedhofsgebührenordnung liegt in der Zeit vom 05.01.2012 bis 02.02.2012 im Gemeindehaus der Ev.-ref. Kirchengemeinde Gildehaus, Dorfstr. 20, 48455 Bad Bentheim zur Einsichtnahme aus, kann aber ebenfalls unter den entsprechenden Links auf dieser Seite nachgelesen bzw. als PDF-Datei ausgedruckt werden. Ferner werden die Friedhofsordnung und die Friedhofsgebührenordnung auf Anforderung zugesandt.


Gildehaus, den 17. November 2011
Der Kirchenrat